Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MuV-Berlin, Inh. Christian Buchholz

1. Allgemeines

a) Die folgenden allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen (insbesondere Planungs-, Konstruktions-, Montagearbeiten und Programmzusammenstellungen) und finden auch für alle künftigen Geschäfte mit uns Anwendung.

b) Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

c) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit meiner Auftragsbestätigung zustande.

d) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmen im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Preise, Termine, Teillieferungen, höhere Gewalt

a) Es gelten unsere am Liefer- oder Leistungstag gültigen allgemeinen Listenpreise ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und etwaiger Montagekosten.

b) Liefer- und Leistungstermine gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und müssen von uns schriftlich ausdrücklich gegenüber dem Kunden bestätigt worden sein. Im Falle eines Liefer- und Leistungsverzuges hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.

c) Wir behalten uns das Recht auf Teillieferung und Teilleistungen vor. Derartige Teillieferungen und Teilleistungen werden gesondert abgewickelt und abgerechnet.

d) Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel und hierdurch verursachte Betriebs-und Verkehrsstörungen, und Verfügungen von hoher Hand -auch, soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadensersatz hat.

3. Versand, Verpackung, Versicherung

a) Lieferungen erfolgen nur in Standard-Verpackungen. Wird die Lieferung auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, geht die Gefahr bei Geschäften mit Unternehmen mit Übergabe der Waren an das Transportunternehmen oder beim Verladen auf eigene Fahrzeuge zum Zwecke des Transports an den Kunden auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung oder Transport mit meinen eigenen Transportmitteln vereinbart ist. Der Versandweg und die Transportmittel werden durch uns bestimmt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sollte sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögern, geht die Gefahr mit dem Tage des Zugangs der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

b) Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunter-nehmen innerhalb der dafür vorgeschriebenen Frist geltend zu machen. Transport und sonstige Versicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.

4. Rechnungsstellung, Zahlung

a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

b) Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind  wir nicht verpflichtet. Die Annahme von Schecksund Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber.

c) Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt, bei Geschäften mit Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB und bei Geschäften mit Unternehmen in Höhe von 8 % über dem Basiszins gemäß § 247 BGB zu berechnen.

d) Bei Geschäften mit Unternehmen sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, soweit es sich bei den Gegenansprüchen des Kunden nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer durch mich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird.

e) Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

5. Mängelhaftung, Schadensersatz

a) Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen sofort nach Empfang zu untersuchen und zu überprüfen, insbesondere, einem Funktionstest zu unterziehen und dabei offensichtliche Mängelunverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich spezifiziert, anzuzeigen. Dabei hat der Kunde den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels nachzuweisen. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt die Regelung der §§ 377, 378 HGB unverändert, jedoch mit der Maßgabe, dass die Rüge schriftlich erfolgen muss.

b) Weist die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, so werde ich diese nach meiner Wahl nachbessern oder neu liefern. Lasse wir eine angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fruchtlos verstreichen, ist eine Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar, oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde –unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.

c) Wird die von uns gelieferte Ware oder erbrachte Leistung auf Verlangen des Kunden untersucht und zeigt sich hierbei, dass die Rüge des Kunden offensichtlich unbegründet war, hat der Kunde die uns hierdurch sowie die durch etwaige Arbeiten an dem Lieferungs-oder Leistungsgegenstand entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

d) Bei Geschäften mit Unternehmen ist eine Gewährleistung für nicht im Sinne von Ziffer 5 a) rechtzeitig angezeigte Mängel ausgeschlossen. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand der verspäteten, unzureichenden oder unbegründeten Mängelrüge. Hat der Kunde an dem Lieferungs- oder Leistungsgegenstand Arbeiten oder Veränderungen vorgenommen oder vornehmen lassen, entfällt insoweit ebenfalls eine Gewährleistung, soweit hierdurch der Mangel verursacht wurde oder seine Beseitigung unmöglich gemacht wird.

e) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind, außer im Falle des groben Verschuldens oder Vorsatzes, der Höhe nach auf den Kaufpreis oder die Vergütung des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung oder Leistung beschränkt.

f) Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt für unsere Haftung Folgendes: Wir haften -gleich, aus welchem Rechtsgrund -nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit meiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, oder auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch einen Erfüllungsgehilfen oder der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist unsere Haftung, insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

g) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Geschäften mit Unternehmen 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

6. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis alle Zahlungen aus dem Vertrag bei uns eingegangen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für die Saldoforderung gegen den Kunden, soweit es sich hierbei um einen Kaufmann/ein Unternehmen handelt.

b) Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Kunden gelte wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Sachen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren, zudem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zum Rechnungs- oder mangels einer solchen zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Soweit für diese Regelungen unter b) eine Erklärung seitens des Kunden erforderlich ist, verpflichtet sich der Kunde hierzu und wir nehmen sie bereits jetzt an.

c) Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.

d) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.

e) Alle Forderungen aus dem Verkauf oder der Verarbeitung von Waren, an denen mir Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang unserem Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.

f) Auf unser Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die gemäß Ziffer 6 e) an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

g) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

7. Audio-visuelle Programme und Aufzeichnungen, Darstellungen, Fotografien

a) Wir übernehme keinerlei Haftung für die Freiheit der von uns gefertigten, überlassenen oder im Zusammenwirken mit dem Kunden hergestellten audio-visuellen Programme, Tonbandaufzeichnungen, schriftlichen oder bildlichen Darstellungen, Fotografien oder sonstigen Werke von irgendwelchen Rechten Dritter. Werden derartige Rechte von Dritten gegen uns geltend gemacht, ist der Kunde verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

b) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, audio-visuelle Produkte des Kunden, an deren Herstellung ich mitgewirkt habe, werblich zu verwenden und/oder öffentlich aufzuführen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksamkeit, Rechtswahl

a) Erfüllungs- und Zahlungsort für uns und den Kunden ist Berlin.

b) Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, auch über dessen Gültigkeit, Berlin oder nach unserer Wahl der allgemeineGerichtsstand des Kunden.

c) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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